Implantate - die Kosten
Die Implantatteile werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht
bezahlt.
Sie erhalten jedoch ab dem 01.01.05 einen befundorientierten Festzuschuss
von Ihrer Krankenkasse (siehe auch Patienteninfo-Aktuelles-Festzuschüsse).
Dieser muß bei Ihrer Krankenkasse vorher beantragt und genehmigt
werden und hängt von der individuellen Zahnsituation im Einzelnen
ab.
Deshalb wenden Sie sich in Ihrem speziellen Fall bitte an die Mitarbeiter
unserer Praxis. Wir informieren Sie vor Beginn der Behandlung exakt
über die auf Sie zukommenden Kosten.
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