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Zahnarztpraxis

Dr. Jörg und Anita Glückermann
Dr. Susanne Glückermann

 
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Implantate - die Kosten

Die Implantatteile werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt.

Sie erhalten jedoch ab dem 01.01.05 einen befundorientierten Festzuschuss von Ihrer Krankenkasse (siehe auch Patienteninfo-Aktuelles-Festzuschüsse).
Dieser muß bei Ihrer Krankenkasse vorher beantragt und genehmigt werden und hängt von der individuellen Zahnsituation im Einzelnen ab.

Deshalb wenden Sie sich in Ihrem speziellen Fall bitte an die Mitarbeiter unserer Praxis. Wir informieren Sie vor Beginn der Behandlung exakt über die auf Sie zukommenden Kosten.


   
   
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