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Zahnarztpraxis

Dr. Jörg und Anita Glückermann
Dr. Susanne Glückermann

 
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Festzuschüsse zum Zahnersatz 2005

Ab dem 1. Januar 2005 gilt die neue Festzuschussregelung zum Zahnersatz, und Sie müssen keine Angst haben, denn die Bezuschussung erfolgt wie bisher nach der Bonusregelung und dem Bonusheft.
Der Festzuschuss deckt 50% der Regelversorgung ab. Wurde das Bonusheft 5 Jahre lückenlos geführt, erhöht sich der Zuschuss um 20%, bei 10 Jahren um 30%.

Wieso eigentlich Festzuschüsse?
Der Zuschuss der Krankenkassen zum Zahnersatz richtet sich nicht wie bisher nach der von Ihnen gewählten Therapieform (z.B. Krone, Brücke, Prothese) sondern nach Ihrem speziellen Zahnbefund (z.B. defekter Zahn, Zahnlücke usw.). Welche prothetische Versorgungsart Sie wählen, können Sie frei entscheiden. Allerdings ist der Festzuschuss auf die Regelversorgung berechnet.

Unter (1.) Regelversorgung versteht man den bisherigen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen.
Alle Leistungen, die darüber hinausgehen, sind als gleichartige oder andersartige Versorgungen der gesetzlichen Krankenkassen definiert.

(2.) Gleichartige Versorgungen enthalten neben der Regelversorgung gewünschte zusätzliche private Leistungen (z.B. Vollverblendungen, Vollkeramik, verblendete hintere Seitenzähne usw.).
Die Mehrkosten für diese zusätzlichen Leistungen müssen Sie vollständig tragen.
Bei den Regel- und gleichartigen Versorgungen müssen Sie nur Ihren Eigenanteil in der Praxis bezahlen. Die Krankenkasse zahlt für Sie den vorher genehmigten Festzuschuss über die Kassenzahnärztliche Vereinigung an uns.

(3.) Andersartige Versorgungen sind zum Beispiel Implantate und große Brücken. Sie gehören nicht zur Regelversorgung der Krankenkassen und bisher gab es dafür keinen Zuschuss.
Ab dem 01.01.05 haben Sie aber auch in diesen Fällen Anspruch auf Ihren befundorientierten Festzuschuss. Es gilt jedoch die so genannte Kostenerstattung. Der Festzuschuss muss bei der Krankenkasse beantragt und genehmigt werden. Sie können die Implantatversorgung in unserer Praxis anfertigen lassen und müssen die komplette Rechnung bei uns bezahlen, da die Krankenkasse Ihnen den Festzuschuss auf Ihr privates Konto erstattet - deshalb auch Kostenerstattung.
Dies ist die bisherige Regelung zum Zahnersatz 2005. Änderungen können von den Kassen noch vorgenommen werden. Wir werden Sie darüber weiter informieren.

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