Festzuschüsse zum Zahnersatz 2005
Ab dem 1. Januar 2005 gilt die neue Festzuschussregelung
zum Zahnersatz, und Sie müssen keine Angst haben, denn die
Bezuschussung erfolgt wie bisher nach der Bonusregelung
und dem Bonusheft.
Der Festzuschuss deckt 50% der
Regelversorgung ab. Wurde das Bonusheft
5 Jahre lückenlos geführt, erhöht sich der Zuschuss
um 20%, bei 10 Jahren um 30%.
Wieso eigentlich Festzuschüsse?
Der Zuschuss der Krankenkassen zum Zahnersatz richtet sich nicht
wie bisher nach der von Ihnen gewählten Therapieform (z.B.
Krone, Brücke, Prothese) sondern nach Ihrem speziellen Zahnbefund
(z.B. defekter Zahn, Zahnlücke usw.). Welche prothetische Versorgungsart
Sie wählen, können Sie frei entscheiden. Allerdings ist
der Festzuschuss auf die Regelversorgung
berechnet.
Unter (1.) Regelversorgung versteht
man den bisherigen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen.
Alle Leistungen, die darüber hinausgehen, sind als gleichartige
oder andersartige Versorgungen der gesetzlichen Krankenkassen
definiert.
(2.) Gleichartige Versorgungen
enthalten neben der Regelversorgung gewünschte zusätzliche
private Leistungen (z.B. Vollverblendungen, Vollkeramik, verblendete
hintere Seitenzähne usw.).
Die Mehrkosten für diese zusätzlichen Leistungen müssen
Sie vollständig tragen.
Bei den Regel- und gleichartigen Versorgungen
müssen Sie nur Ihren Eigenanteil
in der Praxis bezahlen. Die Krankenkasse zahlt für Sie
den vorher genehmigten Festzuschuss über die Kassenzahnärztliche
Vereinigung an uns.
(3.) Andersartige Versorgungen
sind zum Beispiel Implantate und große
Brücken. Sie gehören nicht zur Regelversorgung
der Krankenkassen und bisher gab es dafür keinen Zuschuss.
Ab dem 01.01.05 haben Sie aber auch in diesen Fällen Anspruch
auf Ihren befundorientierten Festzuschuss. Es gilt jedoch die so
genannte Kostenerstattung. Der Festzuschuss muss bei der Krankenkasse
beantragt und genehmigt werden. Sie können die Implantatversorgung
in unserer Praxis anfertigen lassen und müssen die komplette
Rechnung bei uns bezahlen, da die Krankenkasse Ihnen den Festzuschuss
auf Ihr privates Konto erstattet - deshalb auch Kostenerstattung.
Dies ist die bisherige Regelung zum Zahnersatz 2005. Änderungen
können von den Kassen noch vorgenommen werden. Wir werden Sie
darüber weiter informieren.
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